Fachbereich 6

Mathematik/Informatik/Physik


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Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Leistungen sind im Studium zu erbringen?

Es wird unterschieden zwischen

  • Studienleistungen (Studiennachweise),
  • Studienbegleitenden Prüfungsleistungen und
  • Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit).

In welcher Form Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden können, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen. Zu den Ordnungen und Modulhandbüchern für den jeweiligen Studiengang.

Wie melde ich mich zu Prüfungs- und Studienleistungen an?

Zu regulären Prüfungs- und Studienleistungen müssen Sie sich verbindlich während des Anmeldezeitraums des jeweiligen Semesters über das Online Prüfungs-Informations- und -Managementssystem (OPIuM) anmelden.
Bitte beachten Sie die Regelungen für Prüfungsanmeldungen im Fachbereich Mathematik/Informatik/Physik:

  • Die Anmeldezeiträume für Seminare, Praktika und andere Veranstaltungen mit semesterbegleitenden Prüfungen beginnen jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit und enden drei Wochen später.
  • Die Anmeldezeiträume für Veranstaltungen mit einer Abschlussprüfung (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) beginnen jeweils am 1. Mai für das Sommersemester und am 1. November für das Wintersemester. Sie enden Jeweils eine Woche vor dem entsprechenden Prüfungstermin.
  • Bezüglich der Anmeldefristen für die zweiten Prüfungstermine informieren Sie sich bitte rechtzeitig in OPIuM über das "Prüfungsangebot Mathematik und Informatik".
  • Anmeldezeiträume für Modulabschlussprüfungen beginnen in der letzten Vorlesungswoche des laufenden Semesters und enden nach der zweiten Woche der vorlesungsfreien Zeit.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich und wo finde ich sie?

Die Prüfungsordnungen zu ihrem Studiengang finden Sie hier.

Wie kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?

Bei einem Hochschulwechsel, Auslandssemester oder einem internen Fachwechsel können Sie ihre dort erbrachten Leistungen auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss anrechnen lassen. Die anerkannten Leistungen werden entsprechend verbucht. Das Antragsformular erhalten Sie hier.

Was muss ich tun, wenn ich durch Krankheit eine Prüfung versäume?

Ein Rücktritt von einer Prüfung muss beantragt werden. Beachten Sie dazu die Hinweise zum Prüfungsrücktritt und nutzen Sie den Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) reicht nicht aus.

Was ist der Joker?

Erläuterungen zur Joker-Regelung entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) §14 Abs. 3. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Studierende gilt, die nach der Allgemeinen Prüfungsordnung studieren.

Wann und wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Je nach Prüfungsordnung müssen unterschiedliche Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfüllt sein, diese entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Zulassung (Meldung) jederzeit schriftlich beim Prüfungsamt gestellt werden.

In welcher Form müssen Abschlussarbeiten eingereicht werden?

Bachelor- und Masterarbeiten müssen in gedruckter und gebundener Form in dreifacher Ausführung fristgemäß im zuständigen Prüfungsamt abgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, den Abgabezeitpunkt aktenkundig machen zu lassen (Eingangsstempel).

Bei wem muss ich meine Abschlussarbeit abgeben bzw. wer darf sie annehmen?

Abschlussarbeiten können nur im Prüfungsamt während der angegebenen Sprechzeiten angenommen werden. Sollten Sie dort niemanden antreffen, können Sie sich alternativ an die Poststelle der Universität wenden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit auf dem Postweg einzureichen. Die Sendung ist als Einschreiben aufzugeben; es gilt das Datum des Poststempels. Die Adresse lautet:

Universität Osnabrück
Fachbereich Mathematik/Informatik/Physik
Prüfungsamt
Albrechtstr. 28a
49076 Osnabrück